E-Learning-Autoren ohne Rechte

Hinter Schloß und Riegel landen die Werke der E-Learning-Autoren beim Wettbewerb der Firma X-CELL || Foto: justaride, deviantart.com
In den letzten Tagen habe ich über meine virtuellen Netzwerke bei xing, twitter und Google+ auf den Wettbewerb “30minutes-academy” aufmerksam gemacht, weil ich Partner für eine gemeinsame Wettbewerbsteilnahme suchte.
Damit habe ich indirekt Werbung für diesen Wettbewerb und seinen Veranstalter, die X-CELL AG, gemacht. Nun hatte ich in den letzten 2 Tagen per E-Mail eine Diskussion um Nutzungsrechte mit diesem Unternehmen. Die Kommunikation mit X-CELL und mein Fazit daraus hier zu veröffentlichen bin ich meinen Netzwerken schuldig, die ich zunächst positiv auf den Wettbewerb aufmerksam gemacht habe.
Mein Fazit vorweg
Aus dem Schriftverkehr mit der X-CELL AG leite ich zwei Schlussfolgerungen ab:
1. Keine Nutzungsrechte für die Autoren
Die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs formulieren keine eindeutige Lizenzvereinbarung. Die eingereichten Lerneinheiten dürfen außerhalb der Wettbewerbs-Webseite von den Autoren und Autorinnen nicht “wirtschaftlich” genutzt werden, ohne dass dieser Begriff genauer definiert wird. Wer durch seine Teilnahme am Wettbewerb diesen Bedingungen zustimmt, gibt somit sämtliche Nutzungsrechte an die X-CELL AG ab. Die Gegenleistung? Wenn man Glück hat, kann man einen der 3 Sachpreise nach Hause holen im Wert von 2.199, 1.150 und 800 Euro. Das ist ein äußerst geringes Honorar für die Werbeleistung, die die Wettbewerbsteilnehmer der X-CELL AG langfristig zur Verfügung stellen sollen. Und selbst das könnte ich noch akzeptieren, zusammengenommen mit der Preisverleihung während der Learntec 2012 – wenn ich nach dem Wettbewerb mein Lernmodul auch selber verwenden dürfte.
2. Kein echter Support für interessierte Wettbewerbsteilnehmer
Die X-CELL AG sichert lt. Teilnahmebedingungen den Teilnehmern 3 Anrufe oder E-Mails für den Support im Umgang mit der Authoringsoftware zu. Nachdem ich 3 E-Mail-Kontakte mit dem Veranstalter hatte, die alle nichts mit der Software, sondern mit Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb zu tun hatten, wurde mir klar gemacht, dass ich keinen weiteren Anspruch auf “Support” habe. Aber das könnt ihr ja unten selber lesen.
So, und hier die Originalzitate:
Meine Fragen:
Aus den Teilnahmebedingungen geht nicht hervor, ob ich als Autor nach dem Wettbewerb meine Lerneinheit als SCORM-kompatibles Modul (oder in einem anderen Format) herunterladen kann. Ich möchte die Lerneinheit in mein Good-Practice-Portfolio aufzunehmen (sozusagen in ein Showreel).
Außerdem schreiben Sie in den TN-Bedingungen: “Eine wirtschaftliche Nutzung der Lerneinheit außerhalb der 30minutes Academy ist jedoch untersagt.” Könnten Sie das bitte näher definieren?
Aus den TN-Bedingungen geht desweiteren nicht hervor, unter welcher Lizenz die Lerneinheiten auf der 30minutes-Academy-Webseite veröffentlicht werden – auch da habe ich Klärungsbedarf.
Erste Antwort:
Zu Frage 1: Diese Funktion haben wir bewusst deaktiviert, um Missbrauch (kostenlose Nutzung als Autorentool unserer grundsätzlich kostenpflichtigen Software) vorzubeugen.
Zu Frage 2: Ich wüsste leider nicht, wie ich diesen Satz näher definieren sollte. Er spricht eigentlich für sich und ist sehr eindeutig formuliert. Sie sind zum Beispiel nicht berechtigt, den Wettbewerbsbeitrag wie oben gewünscht, als SCORM-Export zu erhalten und danach wirtschaftlich zu verwerten.
Zu Frage 3: Ganz einfach: sollte Ihre Lerneinheit zu den besten 10 zählen, werden wir Sie vom 01.2.2012 bis zum 31.07.2012 zur kostenlosen Nutzung für die Allgemeinheit auf der 30min Academy präsentieren. Bei entsprechendem Erfolg des Projektes über diesen Termin hinaus, entscheiden Sie, ob die Einheit weiter angeboten wird und ob Sie einen Betrag für die Nutzung erheben (z.B. 5 Euro pro Trainingsdurchlauf). Von den Einnahmen würden wir eine Plattformgebühr (noch zu definieren) ähnlich dem Apple App Store abziehen und Ihnen den Rest monatlich überweisen. Dies alles ist aber Zukunftsmusik, da wie in unserer letzten E-Mail beschrieben, die Beteiligung bisher nicht so ausfällt, dass von einer Fortführung des Projektes in der geplanten Form ausgegangen werden kann. Es steht und fällt letztlich damit, wie viele Teilnehmer überhaupt brauchbaren Content einreichen. Zur Zeit sind wir ob der Resonanz eher enttäuscht. Schlimmstenfalls muss das Projekt leider eingestellt werden.
Nachgefragt:
vielen Dank nochmals für Ihre Antworten.
Dass ich meine Lerneinheit als Best-Practice-Beispiel nutzen möchte, ist in dem Sinne keine wirtschaftliche Verwertung, sondern eine Demonstration des Möglichen. Wenn Sie keinen Export, sei es als SCORM-Modul oder in anderer Form, zur Verfügung stellen, vereinnahmen Sie damit die jeweiligen Nutzungsrechte vollständig, ohne dies zuvor bekannt gegeben zu haben.Ich verstehe sehr gut, dass der Wettbewerb vor allem ein Marketinginstrument für Ihre Authoringsoftware ist und kann in diesem Zusammenhang akzeptieren, dass Sie z.B. die Darstellung der Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum auf Ihre Webseite beschränken wollen. Sie sollten aber zu den Teilnehmern, die Sie ja immerhin indirekt im Marketing unterstützen, so fair sein, diesen danach die eigenen Lernmodule wieder zugänglich zu machen.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie die Aspekte der Lizenzierung und Nutzungsrechte nochmal überdenken und die Teilnahme-Bedingungen entsprechend anpassen. Möglicherweise entwickelt sich dann auch die Teilnahme am Wettbewerb positiver(1), denn sicher bin ich nicht der einzige E-Learning-Autor, der diese Problematik erkennt (scheinbar aber der einzige, der sie offen anspricht).
Die Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen, wie von Ihnen vorgeschlagen, kommt sicherlich nicht in Frage. Für den von Ihnen beschriebenen Zweck stehen auch sicherlich genügend OpenSourced-Angebote am Markt zur Verfügung.
Es steht Ihnen somit gerne frei, nicht an unserem Wettbewerb teilzunehmen, sollten Ihnen die Teilnahmebedingungen nicht zusagen.Im Übrigen möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, dass Ihre drei möglichen Support-Anfragen aufgebraucht sind und wir in strikter Einhaltung unseres Regelwerkes dazu angehalten sind, weitere Anfragen nicht zu beantworten.
(1) Hier beziehe ich mich auf eine E-Mail von Marco Tesche, X-CELL AG, vom 20.10. an alle auf der Wettbewerbsseite Registrierten, in der u.a. steht:
“Bisher liegen uns knapp einhundert Registrierungen vor, womit wir durchaus zufrieden sind. Womit wir leider nicht zufrieden sein können, ist die Tatsache, dass bisher nicht ein einziges fertiges Training eingereicht wurde.”
Update 15.11.2011: Heute hat XCELL den Wettbewerb komplett eingestellt. Diese E-Mail habe ich bekommen:
Liebe Wettbewerbsteilnehmer,
wir bedauern sehr Ihnen heute mitteilen zu müssen, dass wir uns gezwungen sehen, den Wettbewerb um den 30minutes Academy Award einzustellen.
Bis heute sind leider noch keine Wettbewerbsbeiträge eingegangen. Zudem lässt die kleine Anzahl von Registrierungen kaum Hoffnung, dass bis zum Ende der Laufzeit eine ausreichende Anzahl von Trainings entstehen wird.
Da bis Mitte November die Planung der Preisverleihung im Rahmen der LEARNTEC abgeschlossen sein muss und wir derzeit keine Möglichkeit einer Umsetzung im Sinne der Sponsoren des Wettbewerbs sehen, mussten wir uns leider zu der Einstellung des Wettbewerbs entschließen.
Wir danken Ihnen dennoch für Ihr Interesse und hoffen auf Ihr Verständnis
Es hat wahrscheinlich bei XCELL keine Reflexion darüber stattgefunden, warum sich so wenige Leute für den “Wettbewerb” interessiert haben. Das ist eine verpasst Chance für das Unternehmen.

Das hört sich nicht so nett an! Ich finde die Teilnahmebedingungen an sich weniger schlimm als die Reaktion des Unternehmens, die nicht sehr auf den Teilnehmer eingeht. Wirklich schade, denn ich finde diesen Wettbewerb an sich sehr eine coole Idee und Herausforderung. Werden Sie denn trotzdem teilnehmen? Dann aber ohne weitere Unterstützung
.Danke für den Blogeintrag!
Hallo,
auch in Designkreisen gibt es Wettbewerbe / Pitches / Ausschreibungen, die die Bedingungen häufig einseitig zugunsten der Verwerter aufgestellt haben (manche unwissend, manche mit Absicht).
Seit 2006 haben Rechtsanwälte und Designer den Verein »FIDIUS – Faire Designwettbewerbe« gegründet, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Auf der Webseite http://www.fidius-online.de/ veröffentlichen die Initiatoren einen Kriterienkatalog, der Ausrichter bei ihrer Konzeption von Wettbewerben helfen kann.
beste Grüße, N.R.
@Marion K.
Hallo Marion,
ich werde nicht teilnehmen, weil ich die unterschlagenen Nutzungsrechte nicht akzpetiere. Den Support hätte ich ohnehin nicht gebraucht, ich kenne mich Authoringtools aus
@N. Reymann
Das ist eine tolle Quelle. Vielen Dank für den Link!
Eine weitere wertvolle Quelle zu urheberrechtlichen Fragen im Kontext von digitalen Medien ist irights.info