Zwischen Grundversorgung und Strafverfolgung: Das Internet
Bereits am 22. Juni hat Bundesinnenminister Thomas de Maiziére seine “14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft” (als PDF auf seiner Webseite) publiziert. Er baute damit auf einigen seiner Äußerungen vorhergehender Monate auf. Thesen sind eine Diskussionsgrundlage – wir kennen sie von Martin Luther, und der hat dank seiner provokativen Formulierungen für heftige Debatten gesorgt. Erstaunlicherweise haben die Thesen unseres Binnenministers zunächst nicht für viel Wind gesorgt. Das hat sich nun Dank einer Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs (CCC) geändert. Was fordert der Innenminister, was der CCC? Und was sagen andere? Was verlangst du von der Netzpolitik?
De Maiziére über dem Abgrund
De Maiziéres Ideen bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen autokratischem Regulierungsbedürfnis und der Einsicht, dass BürgerInnen vielleicht doch mündig sein könnten. Während er Transparenz staatlicher Aktivitäten fordert, empfiehlt er aber zugleich die Einführung zusätzlicher “Steuerungsinstrumente”. An anderer Stelle betont er die notwendige Stärkung der Selbstregulierungskräfte des Netzes und das Potenzial bestehenden Rechts, verlangt aber schon im nächsten Satz eine internationale juristische Zusammenarbeit.
Diese Äußerungen zeigen, dass de Maiziére sich in einem Balanceakt über einem Abgrund befindet, auf dessen Boden sich eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Gefahren für ihn auftut. Wird er zum “Imperator Regulator” oder muß er eines Tages wegen “Beihilfe zu kriminellen Aktivitäten aufgrund fahrlässiger Großzügigkeit” zurücktreten?
Vormacher
Eine der augenfälligsten Forderungen in den Thesen lautet: “Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden.” Dies hat Finnland nun zum Gesetz gemacht (s. Gulli-Beitrag). Im Land der weiten Steppen und technologischen Fortschritte hat ab dem 1.7.2010 jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf eine Internetverbindung mit 1 Mbit/S. Suvi Linden, die finnische Kommunikationsministerin, wird bei Gulli mit den Worten zitiert: “Aber vor einigen Jahren haben wir realisiert, dass nicht jeder Zugang zu ihr [sie meint die Informationsgesellschaft, L.P.] hat.” Von solcher Erkenntnis ist die Bundesregierung noch weit entfernt, denn hierzulande ist man schon froh, erkannt zu haben, dass man das Internet auch jenseits von “sauberer” und “schmutziger” Unterhaltung nutzen kann.
Der Vorstoß Finnlands erfüllt nicht nur erstmals die Forderung der EU von 2001, das Internet als Teil einer staatlichen Infrastruktur zu betrachen, sondern setzt auch einen deutlichen Kontrapunkt zu den Aktivitäten des französischen Staates. Zudem weckt er auch hierzulande Diskutanten, die nun endlich de Maiziéres Papier aufgreifen und ihre politischen Vorstellungen und Antithesen dagegenhalten.
Erster in der Reihe der Debattierer ist der Chaos Computer Club (CCC) mit den Forderungen für ein lebenswertes Netz. Statt 14 gibt es hier 11 Thesen, und man erkennt sehr schnell eine andere Schwerpunktbildung. Während es im Ministerialspapier vor allem um die Frage der Verantwortung des Staates bei juristischen Schwierigkeiten und um generelle bürokratische Probleme geht, betont der CCC mit dem Schutz der Privatsphäre, dem Recht auf Anonymität, dem ökonomischen Umgang mit Inhalten und – natürlich – mit dem Grundrecht auf Netzzugang vor allem den Menschen im thematischen Geflecht. Wer diese grunsätzlichen Diskussionen schon länger als 2 Tage verfolgt, kennt die Schwerpunkte und Argumente des CCC; sie verlieren dadurch aber weder an Aktualität noch an Gewicht.
Nachmacher
Auch die Piratenpartei wollte sich nicht lumpen lassen und meldete sich am 21.7. mit ihren “Zehn Thesen der Piratenpartei zur Netzpolitik“. Was mir als Wissenschaftler allerdings gleich zu Anfang unangenehm auffällt, ist die Arroganz, mit der die “Piraten” für sich behaupten, wissenschaftlich falsifizierbare Thesen aufzustellen. Zum einen, liebe Piraten, ist der Begriff “These” nicht strikt an die wissenschaftliche Auslegung gebunden. Auch Luthers Thesen waren Behauptungen (um mit euren Worten zu sprechen: aus den Fingern gesogen). Zum anderen ist eure Liste an Standpunkten ebenfalls nichts anderes. (Hier hilft euch sicher der Wortschatz Leipzig weiter.) Die populistisch formulierten Aussagen der 10 Gegenthesen wirken jedoch wie mit der heißen Nadel gestrickt. Das sind sie wohl auch, denn den Kommentaren läßt sich entnehmen, dass es bei den Piraten keinen Konsens zu den Äußerungen gibt. Fazit: Irrelevant.
Internet statt TV als Grundversorgung
Besondere Beachtung fand am heutigen Tag bei mir wie auch bei twitter in diesem Zusammenhang ein Artikel von Constanze Kurz in der FAZ: Das Recht auf Dabeisein. Der Titel verkürzt und verfälscht leider, denn was die Autorin tatsächlich zu sagen hat, hat gar nichts mit dem suggerierten “Me too” zu tun. Vielmehr weisst sie nochmal in aller Deutlichkeit auf die soziale Relevanz des Netzzugangs hin. Mir gefällt an ihren Argumenten besonders der Hinweis auf die Verfestigung sozialer Ungleichgewichte durch einen fehlenden Internetanschluß. Davon sind dann nicht nur Kinder betroffen, die für Hausaufgaben inzwischen recht häufig im Netz recherchieren müssen, sondern auch z.B. Alleinerziehende, die ohne Netzzugang persönlich zu den Behörden müssen, weil sie die Online-Dienste (deren Ausbau de Maiziére übrigens fordert) nicht nutzen können. Und in der Tat: Es fällt einem schwer, zu verstehen, warum in den Sätzen staatlicher Unterstützung zwar Fernseher und Radio sowie GEZ-Gebühr als Teil der Grundversorgung betrachtet werden, ein PC auf aktuellem technischen Niveau sowie ein Internetzugang aber nicht. Umgekehrt würde das m.E. schon mehr Sinn machen.
Platz für Diskussion
Hoffentlich geht die Diskussion zum Thema, das eigentlich mehrere Themen umfaßt, weiter:
- Ist der Zugang zum Internet und damit die Möglichkeit aktiver Partizipation ein Grundrecht?
- Wie gehen wir mit der persönlichen Freiheit, mit der individuellen Entfaltung und den sich daraus ergebenden Spannungen im Bereich sozialer Verträglichkeit um?
- Wieviel “Online” braucht die Bürokratie?
- Wie können wir für unsere Datensicherheit sorgen?
An der virtuellen Wand ist noch viel mehr Platz für Thesen als an der Mauer der Wartburg!
[Foto: MorgueFile]


Dazu passt auch die Frage, was die “Rundfunkanstalten” denn nun auf ihre Website packen dürfen oder nicht und warum “Grundversorgung” zwingend an TV und Radio – also altertümliche one-way Medien mit, sagen wir mal nicht unbedingt pluralistischer Meinung gebunden sein soll.
Wenn man das Internet als Weiterentwicklung der Medienlandschaft sieht, kann es keinen Grund geben den Fernseh- und Radiosendern die Publikation im Netz zu verbieten. Was für eine Verschwendung, da werden aus Steuermittel hochwertige Sendungen produziert und dann müssen diese nach 7 Tagen in den Müll, wegen Angst, dass diese die private Konkurrenz gefährden können.
Oder die Bürger, die mit Harz IV auskommen müssen, denen aber nicht ein Rechner als Sonderausgabe zugestanden wird, weil ja der Fernseher schon “vom Amt” bezahlt wird und damit die “Grundversorgung” ja abgegolten ist. Liebe Frau von der Leyen oder wer immer sich das ausgedacht hat, schreiben Sie mal eine Bewerbung von Hand und fragen Sie sich dann, warum die zurück kommt! Computer Literacy, ja bitte, darf aber nichts kosten — wie immer!